Querzug
Für die Bemessung eines auf Zug quer zur Faser beanspruchten Bauteiles muss sichergestellt werden, dass der Bemessungswert der Zugfestigkeit nicht überschritten wird. Für den Nachweis ist die Netto-Querschnittsfläche maßgebend, dies ist die kleinste nutzbare Querschnittsfläche des Bauteils unter Berücksichtigung aller auftretenden Querschnittsschwächungen. Die Festigkeiten des Werkstoffes Holz bei einer Beanspruchung quer zur Faser sind äußerst gering. Planmäßige Querzugbeanspruchungen in Holzbauteilen sind daher zu vermeiden.
Querzugbeanspruchungen
bei Anschlüssen
Bei bestimmten Anschlusssituationen können jedoch Zugbeanspruchungen quer zur Faser entstehen. Bei Queranschlüssen, wie sie etwa mit Balkenschuhen oder Sparrenpfettenankern häufig ausgeführt werden, müssen die entstehenden Zugbeanspruchungen nachgewiesen werden. Bei zugelassenen Stahlblechformteilen (Balkenschuhe, Balkenträger usw.) kann in der Regel auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn das oberste (querzugerzeugende) Verbindungsbmittel im oberen Drittel – bezogen auf die Trägerhöhe – angeordnet wird.
Querzugbeanspruchungen
bei gekrümmten Bauteilen
In gekrümmten Bauteilen, wie etwa Satteldachträgern aus Brettschichtholz, kommt es bei einer Biegebelastung zu einer Querzugbeanspruchung des Bauteils. Diese kann mit in der DIN 1052 beschriebenen Verfahren nachgewiesen werden.
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