Schwingungen bei Tragwerken

Nach DIN EN 1995-1-1, Absatz 7.3, ist für Trag­werke allgemein „sicherzustellen, dass häufig zu
erwartende Ein­wirkung­en keine Schwingungen verursachen, die die Funktion des Bauwerks beeinträchtigen oder den Nutzern un­annehm­bares Un­be­hagen verursachen“. Für Wohnungs- oder Büro­decken werden daher Schwingungs­nachweise gefordert. Die wichtigsten physikalischen Größen, die das Schwingungs­verhalten von Decken beeinflussen, sind dabei die erste Eigen­frequenz, die Steifig­keit und das Dämpfungs­verhalten der Decken­konstruktion.

Die Bedeutung der Eigen­frequenz

Um ein Schwingen der Decke zu vermeiden, ist ein ausreichender Abstand zwischen Erregungs­frequenz und erster Eigen­frequenz anzustreben. Beim Gehen erfolgt bspw. eine Anregung von ca. 4,00 Hz. Im Eurocode 5 wird daher für einen ausreichenden Abstand zur Erreger­frequenz eine erste Eigen­frequenz von mindestens 8,00 Hz gefordert.

Schutzmaßnahmen zur
Vermeidung von Schwingungen

Schwingungs­anfällige Decken können durch zusätzliche Auf­lager oder Verstärkungs­maßnahmen (z. B. höhere Steifigkeit) verbessert werden. Eine Last­verteilung quer zur Spann­richtung sowie eine höhere Dämpfung tragen ebenfalls dazu bei, das Schwingungs­verhalten zu verbessern. Sollte die geforderte Mindest­frequenz nicht erreicht werden können, ist der Schwingungs­nachweis über die Begrenzung der Schwingungs­beschleunigung möglich.

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