Überlängentransport
Überlängen und Überbreiten sind transportierbar, jedoch mit höherem Aufwand. Es empfiehlt sich, bereits beim Konstruieren auf mögliche Transportabmessungen Rücksicht zu nehmen. Gegebenenfalls sind Montagestöße vorzusehen. Bei sehr „schlanken“ Trägern steigt der Montage- und Transportaufwand erheblich, da zusätzliche Hilfsabstützungen erforderlich sind.
Regelungen für den Überlängentransport
Genehmigungspflicht und Begleitfahrzeuge
Für die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen gilt seit 1992 das Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten. Dieses Merkblatt wurde 2015 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ergänzt (Veröffentlichung im Verkehrsblatt, Heft 12-2015, Seite 404 und folgende).
Änderungen in den Kategorien der Begleitfahrzeuge
Länderspezifische Regelungen
Bei schwierigen Verkehrsverhältnissen und in Transportfällen, in denen Ermessensentscheidungen zu treffen sind, kann eine Begleitung durch die Polizei erforderlich sein.