Über­längen­transport

Häufig ergeben sich die maximal möglichen Ab­messungen von Bau­teilen aus den Transport­abmessungen. Einzel­bauteile bis ca. 16 m Länge, 2,50 m Breite und einer Gesamthöhe bis 4 m (einschließlich Tief­lader) lassen sich problemlos transportieren.

Überlängen und Überbreiten sind transportier­bar, jedoch mit höherem Auf­wand. Es empfiehlt sich, bereits beim Konstruieren auf mögliche Transport­abmessungen Rück­sicht zu nehmen. Gegebenen­falls sind Montage­stöße vorzusehen. Bei sehr „schlanken“ Trägern steigt der Montage- und Transport­aufwand erheblich, da zusätzliche Hilfs­abstützungen erforderlich sind.

Regelungen für den Über­längen­transport

Bauteile, die die genannten Abmessungen überschreiten, unterliegen für den Transport bestimmten Kriterien. Hier wird zwischen Großraum-, Schwer- und Langtransporten unterschieden. Überschreitet ein Transport zum Beispiel die Breite von 3,01 m, so ist ein Begleitfahrzeug nötig. Für die DERIX-Gruppe ist mit dem Spediteur eine Dauergenehmigung für Transporte mit den Längen 15,60 – 19,70 m und einer maximalen Breite von 3 m vereinbart.

Genehmigungs­pflicht und Begleit­fahrzeuge

Sondertransporte sind generell genehmigungspflichtig und müssen teilweise auch durch ein oder mehrere Begleitfahrzeuge der Klassen BF2 – BF4 abgesichert werden.

Für die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen gilt seit 1992 das Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten. Dieses Merkblatt wurde 2015 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ergänzt (Veröffentlichung im Verkehrsblatt, Heft 12-2015, Seite 404 und folgende).

Änderungen in den Kategorien der Begleit­fahrzeuge

Die alte Fahrzeugkategorie BF3 reicht hierzu nicht aus. Sie wurde deshalb um die Kategorien BF3 Plus und BF4 erweitert. Auch die Ausstattungsmerkmale der BF3-Fahrzeuge haben sich geändert. Fahrzeuge, die ab dem 1. Juni 2015 in Betrieb genommen wurden, müssen nach dem neuen Merkblatt ausgestattet sein. Mit der Kategorie BF4 wurde ein Begleitfahrzeugtyp eingeführt, dessen Wechselverkehrszeichen-Anlage in alle vier Fahrzeugrichtungen wirken kann. Dadurch ist diese Fahrzeugkategorie auch in der Lage, einen Transport dort abzusichern wo punktuell eine Begleitung durch die Polizei notwendig war. Hierzu wurden zudem entsprechende Regelpläne entworfen, die den Straßenverkehrsbehörden die Übertragung an private Begleiter von Großraum- und Schwertransporten erleichtern sollen.

Länder­spezifische Regelungen

Die Regelungen zu den Begleitfällen sind länderspezifisch geregelt und daher bundesweit nicht einheitlich. Die Anordnungen der Behörden reichen von dem Einsatz von Hilfspolizist:innen oder Verwaltungshelfer:innen bis zur Erstellung von Verkehrsregelplänen bzw. Roadbooks.

Bei schwierigen Verkehrsverhältnissen und in Transportfällen, in denen Ermessensentscheidungen zu treffen sind, kann eine Begleitung durch die Polizei erforderlich sein.

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